Gebühren und Nutzung
Benutzungsreglement
- die Leihfrist beträgt generell 4 Wochen, ausser für Zeitschriften, Oster- und Weihnachtsbücher = 2 Wochen
- Medien können während den Öffnungszeiten oder jederzeit über den Einwurf in die Holzbox, Eingang, zurückgegeben werden. Davon ausgenommen sind Tonies. Bitte diese in den Briefkasten der Fleckenbibliothek, seitlicher Eingang Tannengasse, legen
- Sie können die Leihfristen ihrer ausgeliehenen Medien rund um die Uhr im Online-Katalog verlängern
- melden Sie beim Ausleihen, sowie bei der Rückgabe der Medien, allfällige Schäden. Bitte flicken Sie nicht selber
- Verlorene oder beschädigte Medien werden in Rechnung gestellt, zuzüglich Bearbeitungsgebühr (s.nebenstehende Tabelle)
- nach Ablauf der Ausleihfrist werden Sie schriftlich zur Rückgabe der Medien aufgefordert und eine Mahngebühr wird erhoben (s.nebenstehende Tabelle)
Gebühren
Die Gebühren für Verbandsgemeinden finden Sie hier:
Gebühren Verbandsgemeinden
Die Gebühren für auswärtige Gemeinden finden Sie hier:
Gebühren auswärtige Gemeinden
| 1. Mahnung | CHF 3.00 |
| 2. Mahnung | CHF 9.00 |
| 3. Mahnung | CHF 18.00 |
| Beschädigung & Verlust plus Bearbeitungsgebühr | mind. CHF 10.00 plus CHF 5.00 |
Zahlung in Bar oder mit Twint (ab CHF 10.00)
Benutzungsreglement
Gebühren
- die Leihfrist beträgt generell 4 Wochen, ausser für Zeitschriften, Oster- und Weihnachtsbücher = 2 Wochen
- Medien können während den Öffnungszeiten oder jederzeit über den Einwurf in die Holzbox, Eingang, zurückgegeben werden. Davon ausgenommen sind Tonies. Bitte diese in den Briefkasten der Fleckenbibliothek, seitlicher Eingang Tannengasse, legen
- Sie können die Leihfristen ihrer ausgeliehenen Medien rund um die Uhr im Online-Katalog verlängern
- melden Sie beim Ausleihen, sowie bei der Rückgabe der Medien, allfällige Schäden. Bitte flicken Sie nicht selber
- Verlorene oder beschädigte Medien werden in Rechnung gestellt, zuzüglich Bearbeitungsgebühr (s.nebenstehende Tabelle)
- nach Ablauf der Ausleihfrist werden Sie schriftlich zur Rückgabe der Medien aufgefordert und eine Mahngebühr wird erhoben (s.nebenstehende Tabelle)
Die Gebühren für die Gemeinde Zurzach finden Sie hier:
Gebühren Zurzach
Die Gebühren für auswärtige Gemeinden finden Sie hier:
Gebühren auswärtige Gemeinden
| 1. Mahnung | CHF 3.00 |
| 2. Mahnung | CHF 9.00 |
| 3. Mahnung | CHF 18.00 |
| Beschädigung & Verlust plus Bearbeitungsgebühr | mind. CHF 10.00 plus CHF 5.00 |
Zahlung in Bar oder mit Twint (ab CHF 10.00)